Was ändert sich für Familien? Familienzeitbonus/Papamonat/Kinderbetreuungsgeld Neu
Mit dem Familienzeitbonusgesetz wurde eine Unterstützung für Väter während der Familienzeit geschaffen. Es ist für alle Geburten nach dem 28.02.2017 anzuwenden und tritt mit 01.03.2017 in Kraft.
Für eine Unterbrechung der Erwerbstätigkeit von etwa einem Monat innerhalb von drei Monaten nach der Geburt kann der Vater eine Bonuszahlung von 22,60 pro Tag beantragen. Der Bonusbezieher ist während dieser Zeit krankenversichert und im Schutzbereich der Pensionsversicherung. Der Bonus gebührt allerdings nicht zusätzlich zum Kinderbetreuungsgeld.
Zu beachten: Arbeitsrechtlich handelt es sich dabei um einen unbezahlten Urlaub zu dem der Arbeitgeber sein Einverständnis geben muss.
Unter „Papamonat“ (Väterkarenz) hingegen versteht man entweder den gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Anspruch auf Karenz. Hier ist der Dienstgeber gesetzlich verpflichtet (zB öffentlicher Dienst) oder durch Kollektivvertrag gebunden (zB KV der Banken und Sparkassen) den Vater von der Arbeit freizustellen.
Die Neuregelungen des Kinderbetreuungsgeldes gelten für alle Kinder die ab dem 1. März 2017 geboren werden. Die bisherigen 4 Pauschalvarianten des Kinderbetreuungsgeldes werden nunmehr in ein Kinderbetreuungsgeld-Konto umgewandelt. Neu ist auch der Partnerschaftsbonus, damit soll eine partnerschaftliche Aufteilung der Kinderbetreuung forciert werden. Die Zuverdienstgrenze für das einkommensabhängige KBG wurde auf EUR 6.800 erhöht.
Den offiziellen Kinderbetreuungsgeldrechner des bmfj (in mehreren Varianten) finden Sie hier.